Nutzungsrichtlinien Impressum
Jobbörse
Ferien-, Nebenjobs, Praktika
Oberschwaben

Was ist ein Ferienjob?

Ferienjobs sind eine ideale Möglichkeit die Kasse während der Ferien ein wenig aufzubessern. Allerdings muss beachtet werden: Als Ferienjobber darfst du nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück (5-Tage-Woche) arbeiten, egal wie viel du verdienst und wie viel du pro Woche arbeitest - denn alles was länger dauert, ist kein Ferienjob mehr.

Sozialversicherung
Unter Sozialversicherung versteht man die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherungsbeiträge dienen der Absicherung im Alter (Rente), im Fall einer möglichen Arbeitslosigkeit und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall inklusive Arzt- und Behandlungskosten. Die 4 Versicherungen sind Pflichtversicherungen. Es muss immer unterschieden werden zwischen Beiträgen, die der Arbeitgeber zu zahlen hat und solchen, die der Arbeitnehmer von seinem Gehalt zahlen muss.

Bei einem Ferienjob fallen jedoch weder für dich noch deinen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge an. Unfallversichert bist du über den Betrieb. Solltest du während der Arbeit also einen Unfall haben, muss der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regeln.

Steuern
Für einen Ferienjob muss Lohnsteuer gezahlt werden. Den Steuerbetrag zieht der Arbeitgeber vom Gehalt ab und zahlt an dich dann weniger Geld aus.

Bei der Verrechnung der Steuer gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt über die Lohnsteuerkarte abziehen. Die Höhe der Steuer ist vom Gehalt und der Lohnsteuerklasse abhängig. Die Lohnsteuerkarte bekommst du kostenlos beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt/Gemeinde.

Die zweite Möglichkeit ist die Pauschalbesteuerung. Hier zieht der Arbeitgeber ,ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte, einen pauschalen Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) vom Gehalt ab.

Verdienst du pro Jahr jedoch weniger als 7.664 €, bleibt das Gehalt entweder lohnsteuerfrei oder du kannst die gezahlte Steuer später vom Finanzamt durch eine Lohnsteuererklärung zurückholen.

Aufgepasst!
Verdienst du pro Jahr mehr als 8.600 € (7.680 € Gehalt + 920 € Werbungskostenpauschale), bekommst du kein Kindergeld mehr. Deine Eltern haben zusätzlich auch noch Nachteile: Sie verlieren den Kinder- und Betreuungsfreibetrag und die Kinderzulage bei der staatlich geförderten Altersvorsorge. Also aufgepasst, denn diese finanziellen Nachteile können sogar höher sein als dein zusätzlich verdientes Einkommen.



Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann von uns keine Gewähr übernommen werden.